AGB

Kostenerstattung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tattoo-Balance ist eine Selbstzahler-Leistung. Es ist jedoch möglich, daß einige im Zusammenhang mit der Behandlung bestimmter körperlicher Störungen erbrachten Leistungen von privaten Versicherungen übernommen werden. Das zu klären obliegt ausschließlich dem Patienten.

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag nach BGB (§§ 611-630), der nicht an eine Form gebunden ist  (§145) und ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten seinerseits zur Gewährung der Vergütung verpflichtet.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Ob und in welcher Höhe Ihre Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung erstattet, ist Bestandteil Ihres Vertrages. Sollten Sie sich nicht sicher sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.

Für Versicherte, die eine (teilweise) Erstattung durch Ihre PKV, Zusatzversicherung oder Beihilfe beantragen, wird, soweit möglich, nach der GebüH85 (Gebührenordnung für Heilpraktiker) bzw. nach dem Hufelandverzeichnis abgerechnet. Leider ist die Gebührenordnung seit 1985 nicht mehr geändert worden, so dass einige Leistungen evt. nicht aufgeführt sind bzw. der Stand der Gebühren nicht mehr den heute üblichen Honoraren angepasst ist. Daher gilt auch hier die weiter unten aufgeführte Preisliste als Basis.

Das abgesprochene Honorar ist in der Regel nach jeder Behandlung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die Private Krankenversicherung und auch unabhängig davon, wann Ihre Krankenkasse die Erstattung zahlt. Ebenso ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung nur einen Teil oder gar nichts übernimmt.

Leistungen und Preise

Gültig ab 01.03.2025 (auch am Wochenende)

Allgemeine Konsultation / Spezialanwendung Narbenentstörung

Basispreis (1 Stunde): 120,00

Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung viertelstundenweise. Kontroll- oder Kurztermine werden viertelstundenweise berechnet (z.B. 1/2 Stunde: 60,00; 3/4 Stunde 90,00)

Bitte beachten Sie:
Eine ganzheitliche Konsultation/Behandlung dauert in der Regel 1 Stunde.

Fundamental Health Day / Gesundheitstag

Ein Tag (6 Stunden): 497,00

Radionische Bewellung/Übertragung der ausgetesteten Heilinformationen

Kann die Entstörung und den gesamten Heilungsprozeß unterstützen:

Pro Monat: 80,00

Seminare, Workshops und Angebote für Betriebliches Gesundheitsmanagement auf Anfrage

Beispiele: Entspannung to go, Atem-Schulung, Meditieren in drei Minuten, Vitalstoff-Tests für Mitarbeiter, EmWave Herzraten-Variabilitäts-Messung / Kohärenz-Training, Hands-On-Sessions

(Alle Preise in Euro)